Zum Inhaltsbereich wechseln

Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland

English
Screenshot der Website „Rechtsinformationen des Bundes“ in der Testphase mit Suchmaske, Vorschau für Gesetze und Hinweis zur Programmierschnittstelle.

Neues Rechtsinformationsportal

Bundesrecht wird als Open Data zugänglich

Bisher gibt es kein zentrales Angebot des Bundes, über das Gesetze und Verordnungen, Gerichts­entscheidungen und Verwaltungs­vorschriften offen und einfach zugänglich für alle sind. Denn bislang sind diese vom Bund kostenlos bereitgestellten Rechts­informationen auf drei Portale verteilt: 1. Gesetze-im-Internet, 2. Rechtsprechung-im-Internet und 3. Verwaltungsvorschriften-im-Internet.

Das Auffinden relevanter Rechts­informationen stellt für Bürger:innen und Organisationen eine große Hürde dar, auch da die Dokumente mit nur wenigen Metadaten versehen sind. Der Zugang entspricht nicht dem aktuellen Stand der Technik und eine Weiter­verwendung der Daten ist nur schwer möglich.

Um Rechts­informationen als Open Data zugänglich zu machen, entwickeln wir mit dem Bundes­ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ein einheitliches, modernes und nutzerfreundliches Rechts­informations­portal für öffentlich zugängliche Recherchen. Das Portal ermöglicht Bürgern:innen einen barriere­freien Zugang zu aktuellen Gesetzen und Verordnungen, Gerichts­entscheidungen sowie Verwaltungs­vorschriften. Mit der zusätzlichen Veröffentlichung historischer und zukünftiger Fassungen von Gesetzen und Verordnungen stellt das neue Portal einen deutlich größeren Umfang an Daten zur Verfügung. All diese Rechts­informationen enthalten umfangreiche Metadaten als Open Data.

Voraussetzung für das Rechts­informationsportal ist die Schaffung einer bundeseigenen Datenhaltung für die Rechts­informationen des Bundes. Diese wird es dem Bund ermöglichen, frei über seine Rechts­informationen zu verfügen und sie Bürger:innen, aber auch Unternehmen, Wissenschaft und Zivil­gesellschaft diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen.

Das Vorhaben erfüllt die Vorgaben des Datennutzungs­gesetzes und unterstützt die EU-Open-Data-Richtlinie, die die Veröffentlichung dynamischer Daten und die Entwicklung von Daten­schnittstellen (APIs) fördert.

Seit 2025 läuft eine Testphase für das Rechts­informations­portal. Die Fertigstellung ist nach aktueller Planung für 2028 vorgesehen.

Besonderheiten

  • Offene API zur Nachnutzung der zur Verfügung gestellten Daten
  • Öffentlichkeit wird bei der Entwicklung einbezogen, um deren Wünsche und Bedürfnisse zu berücksichtigen

Zahlen, Daten, Fakten

April 2025: Service zur Suche von Rechts­informationen in der Testphase: schneller und direkter Zugang zu Gerichts­entscheidungen, Gesetzen und Verordnungen mit offener Programmier­schnittstelle

Abstrakte grafische Darstellung der Migration von Daten

Migration von rund 50 Gigabyte an Daten (ca. 2,5 Millionen Datensätze)

Mehr über das Projekt lesen